Erste Hilfe-Kurse für den Betrieb (BG)
In der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1 vom November 2013 wird im §26 die Zahl und Ausbildung von Ersthelfern geregelt: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten ein prozentualer Anteil je nach Betriebsart. Von dieser Zahl kann unter gewissen Voraussetzungen durch die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) abgewichen werden.
Diese Ersthelfer müssen einen Erste Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Stelle absolvieren und in der Regel innerhalb von 2 Jahren fortgebildet werden. Durch Inhalte wie zum Beispiel Eigenschutz, Notruf absetzen, Grundlagen Erste Hilfe, Wundversorgung, lebensbedrohliche Blutungen, Knochen- und Gelenkverletzungen, Schlaganfall, Bewusstlosigkeit, Herzinfarkt und Herz-Lungen-Wiederbelebung werden Sie und Ihre Mitarbeitenden optimal für den Notfall vorbereitet.
Und ganz nebenbei: Gerne prüfen wir bei Kursen vor Ort Ihr Notfallmaterial und beraten Sie zu Ausrüstung und Abläufen für den Notfall.
Die Teilnahmegebühren für die Ausbildung der vorgeschriebenen Ersthelfer übernimmt übrigens Ihre BG! Wir benötigen nur eine vorab erteilte Kostenübernahmeerklärung der BG (außer bei der BG Bau) und das Ausfüllen des BG Abrechnungsformulars am Kurstag. Die Abrechnung der Kursteilnahmegebühren erfolgt denn direkt mit der BG. Sie möchten mehr als die vorgeschriebenen Ersthelfer*innen ausbilden? Kein Problem, wir erstellen eine separate Rechnung für Sie.
Sie wünschen eine individuelle Beratung oder wünschen sich spezielle Themen? Schreiben Sie uns unter kontakt@gug‑management.de. Egal ob in unserem Schulungsraum in Neumünster oder bei Ihnen vor Ort, wir freuen uns auf Sie und Ihre Mitarbeitenden!